Wo wird in einer Zahnarztpraxis Trinkwasser verwendet?
Trinkwasser gibt es in einer Zahnarztpraxis nicht nur in den
Behandlungsräumen, sondern auch in den Toiletten und Pausenräumen. Hier
kann es zum einen als Trinkwasser, zum anderen für die Zubereitung von
Speisen und zum Händewaschen Verwendung finden.
Aus diesem Grund
gelten auch für Wasser in Toiletten und Pausenräumen der Zahnarztpraxis
bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Grundsätzlich
muss das Trinkwasser in einer Zahnarztpraxis den geforderten chemischen
und mikrobiologischen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV
2001) entsprechen.
Zudem bestehen bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten im Allgemeinen, speziell auch für die Zahnarztpraxis.
Anforderung an Trinkwasser zur Zubereitung von Nahrung
Zur Nahrungsmittelzubereitung ist grundsätzlich nur Trinkwasser zu verwenden, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entspricht.
So muss das Trinkwasser in Farbe, Geruch und Geschmack einwandfrei und keimfrei sein.3 Zudem darf es keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen chemischer Stoffe enthalten.
Eine
regelmäßige Analyse der Wasserqualität in Toiletten und Pausenräumen in
der Zahnarztpraxis ist daher ebenfalls unbedingt notwendig.
Der Zahnarzt ist für das Trinkwasser im Leitungssystem der Zahnarztpraxis verantwortlich.
Ein Rückfließschutz für Nichttrinkwasser an den Dentaleinheiten ohne DVGW-Prüfzeichen nach der Norm DIN-EN 1717 ist daher dringend erforderlich.
Wassertest nach RKI
Wassertest nach RKI
✔️ Gesamtkeimzahl bei 36 °C
✔️ Legionellen gemäß RKI-Empfehlung
✔️ jährliche Prüfung aller Dentaleinheiten
Wasserhygiene Test (RKI Plus)
RKI Wassertest Plus
✔️ Gesamtkeimzahl bei 36 °C
✔️ Legionellen und Pseudomonas aeruginosa
✔️ erweitert nach RKI-Empfehlung Plus
Bauliche Anforderungen die Zahnarztpraxis als Arbeitsstätte
Für Zahnarztpraxen gelten in ihrer Funktion als Arbeitsstätte bestimmte bauliche Anforderungen.
Für
das Personal und den Zahnarzt müssen gesonderte Toiletten vorhanden
sein, die mit Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtüchern der
geforderten Hygieneausstattung entsprechen.
In einer Zahnarztpraxis
müssen zudem besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die das
Trinkwasser vor dem Rückfließen von Brauchwasser schützen. Auch für das
Abwasser in einer Zahnarztpraxis gibt es spezielle Vorschriften, wie
beispielsweise der Einbau eines geeigneten Amalgamabscheiders mit
Prüfzeichen.
In jedem Behandlungszimmer müssen Waschbecken mit
kaltem und warmem Wasser und der geforderten Hygieneausstattung
vorhanden sein. Neben gesetzlichen Bestimmungen in der
Arbeitsstättenverordnung sind bauliche Anforderungen für eine
zahnärztliche Praxis einzuhalten.
Bei der Planung einer
Zahnarztpraxis ist es daher ratsam, einen Facharzt für Hygiene und
Umweltmedizin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate zu
ziehen.
Quellen:
1Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2023).
2Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten.
3Gesundheitsberichterstattung des Bundes.