
Ein Waschbecken gehört in jeden Behandlungsraum. Vorschriftsmäßig wäscht und desinfiziert sich das Personal einer Zahnarztpraxis vor jeder Behandlung die Hände.
Die Händehygiene ist für einen Zahnarzt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention, da Keime, Viren und Bakterien häufig über Hautkontakt übertragen werden.
Das Waschbecken im Behandlungsraum muss daher die vorgeschriebene Hygieneausstattung aufweisen. In einem Hygieneplan der Zahnarztpraxis werden die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene dokumentiert.
Hygienische Vorschriften für das Waschbecken im Behandlungsraum
Das Waschbecken im Behandlungsraum muss vorschriftsmäßig ausgestattet sein:
➥ Seifen-, Einweghandtuch- und Desinfektionsmittelspender mit Einwegflaschen gehören ebenso dazu wie ein Sammelbehälter für die gebrauchten Papiertücher.1
➥ Absolut zu vermeiden sind Seifenstücke, Textilhandtücher oder Händetrockner am Waschbecken im Behandlungsraum, da die Gefahr einer Keimbesiedelung zu hoch ist.
Das Mobiliar muss aus glatten, desinfizierbaren Oberflächen bestehen, um eine einwandfreie Hygiene in der Zahnarztpraxis erreichen zu können. Das Waschbecken im Behandlungsraum sollte keinesfalls für Flüssigabfälle genutzt werden. Außerdem muss dieser Bereich regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
GUT ZU WISSEN: Der Austausch der Armaturen am Waschbecken im Behandlungsraum wird dem Zahnarzt nicht explizit vorgeschrieben, jedoch sollte der Perlator von Zeit zu Zeit gründlich gereinigt oder erneuert werden.
Eine regelmäßige Wasseranalyse (3-4 Mal im Jahr) kann die stille Gefahr aus der Leitung frühzeitig lokalisieren.

Ein Waschbecken gehört in jeden Behandlungsraum. Vorschriftsmäßig wäscht und desinfiziert sich das Personal einer Zahnarztpraxis vor jeder Behandlung die Hände.
Die Händehygiene ist für einen Zahnarzt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention, da Keime, Viren und Bakterien häufig über Hautkontakt übertragen werden.
Das Waschbecken im Behandlungsraum muss daher die vorgeschriebene Hygieneausstattung aufweisen. In einem Hygieneplan der Zahnarztpraxis werden die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene dokumentiert.
Hygienische Vorschriften für das Waschbecken im Behandlungsraum
Das Waschbecken im Behandlungsraum muss vorschriftsmäßig ausgestattet sein:
➥ Seifen-, Einweghandtuch- und Desinfektionsmittelspender mit Einwegflaschen gehören ebenso dazu wie ein Sammelbehälter für die gebrauchten Papiertücher.1
➥ Absolut zu vermeiden sind Seifenstücke, Textilhandtücher oder Händetrockner am Waschbecken im Behandlungsraum, da die Gefahr einer Keimbesiedelung zu hoch ist.
Das Mobiliar muss aus glatten, desinfizierbaren Oberflächen bestehen, um eine einwandfreie Hygiene in der Zahnarztpraxis erreichen zu können. Das Waschbecken im Behandlungsraum sollte keinesfalls für Flüssigabfälle genutzt werden. Außerdem muss dieser Bereich regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
GUT ZU WISSEN: Der Austausch der Armaturen am Waschbecken im Behandlungsraum wird dem Zahnarzt nicht explizit vorgeschrieben, jedoch sollte der Perlator von Zeit zu Zeit gründlich gereinigt oder erneuert werden.
Eine regelmäßige Wasseranalyse (3-4 Mal im Jahr) kann die stille Gefahr aus der Leitung frühzeitig lokalisieren.