"Regelmäßige Wasserkontrollen gehören für mich zu Hygiene und Qualität in der Praxis dazu. Die Wasseranalyse hat mich hinsichtlich Durchführung und Auswertung überzeugt."
Martinus Goovarts
Zahnarzt aus Haan
"Mit dem Ablauf und der schnellen Auswertung unserer Probe waren wir sehr zufrieden. Das Preis - Leistungsverhältnis ist gut und ich kann Sie nur weiter empfehlen."
Larysa Gaysina
Zahnärztin aus Andernach
Unsere Wassertests für die Zahnarztpraxis
Jeder Inhaber einer Zahnarztpraxis ist laut Sozialgesetzbuch rechtlich zur Durchführung eines Qualitätsmanagements in seiner Praxis verpflichtet. Dadurch soll eine dauerhafte Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden.
Unsere Service-Leistungen für Sie:
✅ gekühlter Transport
✅ Probenahme durch Praxisteam
✅ akkreditiertes Trinkwasserlabor
✅ schnelle, aussagekräftige Ergebnisse
Wassertest nach RKI
Wassertest nach RKI
✔️ Gesamtkeimzahl bei 36 °C
✔️ Legionellen gemäß RKI-Empfehlung
✔️ jährliche Prüfung aller Dentaleinheiten
Wasserhygiene Test (RKI Plus)
RKI Wassertest Plus
✔️ Gesamtkeimzahl bei 36 °C
✔️ Legionellen und Pseudomonas aeruginosa
✔️ erweitert nach RKI-Empfehlung Plus
Wasseruntersuchung Mikrobiologisch
Wasseruntersuchung Mikrobiologisch
✔️ jährliche mikrobiologische Kontrolle
✔️ Trinkwasser auf Keime im Labor geprüft
✔️ Basis-Mikro-Untersuchung
Wassertest "Dental Legionellen"
Wassertest „Dental Legionellen“
✔️ gezielte Untersuchung auf Legionellen
✔️ Legionellenfreiheit im Praxis-Trinkwasser
✔️ Verantwortung des Praxisbetreibers
Wasseranalyse "Dental Pseudomonas"
Wasseranalyse „Dental Pseudomonas“
✔️ Prüfung auf Pseudomonas aeruginosa
✔️ wichtig bei immunsupprimierten Patienten
✔️ vorbeugend gegen schwere Wundinfektionen
Trinkwassertest Dental Rohrleitung
Trinkwassertest Dental Rohrleitung
✔️ chemische Parameter im Praxis-Trinkwasser
✔️ geeignet für Nahrungs- und Getränkezubereitung
✔️ Prüfung typischer Rohrleitungswerkstoffe
Wassertest Keimnachweis
Wassertest Keimnachweis
✔️ Analyse bei kritischem Keimnachweis
✔️ Ermittlung des Ausmaßes der Verkeimung
✔️ Untersuchung Speibecken und Zulauf Einheit
Wassertest Aufbereitung Medizinprodukte
Wassertest Aufbereitung Medizinprodukte
✔️ Keimzahl bei 22 °C und 36 °C
✔️ coliforme Keime, E. coli, Pseudomonas, Enterokokken
✔️ Wasser mit freiem Auslauf für Aufbereitung
Wassertest Handwaschbecken
Wassertest Handwaschbecken
✔️ Keimzahlen bei 22 °C und 36 °C
✔️ coliforme Keime inkl. E. coli und Pseudomonas
✔️ zusätzlich Nachweis von Enterokokken
So einfach geht‘s:
➀. Schritt
Füllen
Sie das Wasser in das Probenahmegefäß. Hinweise zum genauen Vorgehen
und den möglichen Entnahmestellen in der Zahnarztpraxis finden Sie in
der beiliegenden Anleitung.
➁. Schritt
Schicken Sie die Wasserprobe in der beiliegenden Kühlbox an die angegebene Adresse.
➂. Schritt
Das
Ergebnis der Wasseruntersuchung erhalten Sie vorzugsweise via E-Mail
oder Post. Sollten Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen unser Serviceteam
gerne weiter.
Das Wichtigste zu Wassertests in der Zahnarztpraxis in Kürze
Die Durchführung von Wassertests werden Zahnarztpraxen mindestens einmal jährlich in folgenden Umfängen empfohlen:
➥ Kühlwasser aus den Hand-/Winkelstücken jeder Dentaleinheit:
Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, coliforme Keime inkl. E. coli,
Pseudomonas aeruginosa und Legionellen bzw. Gesamtkeimzahl bei 36°C,
Legionellen und Pseudomonas aeruginosa (laut RKI-Empfehlung)
➥ Arzthandwaschbecken in den Behandlungszimmern: Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, coliforme Keime inkl. E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken
➥ nach Ermittlung einer kritischen Keimzahl
im Kühlwasser aus Hand- und Winkelstücken auch mindestumfängliche
Untersuchung vom Auslass des Speibeckens und Zulauf zur Dentaleinheit
➥ bei Wassernutzung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten
oder anderen Behandlungsverfahren: Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C,
coliforme Keime inkl. E. coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa
➥ bei Wassernutzung zur Nahrungs- und Getränkezubereitung:
coliforme Keime inkl. E. coli, Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C,
Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken sowie Blei, Kupfer, Cadmium und
Nickel.
Warum sind Wassertests in der Zahnarztpraxis nötig?
Obwohl Trinkwasser in Deutschland einer hohen Qualität entspricht, ist es nicht steril. Es enthält in aller Regel Organismen und unter Umständen auch Krankheitserreger, die sich unter günstigen Bedingungen und bei einem ausreichenden Nahrungsangebot zu einer kritischen Menge vermehren können.
Bis zur Wasseruhr ist der Versorger für eine gesundheitlich unbedenkliche Zusammensetzung des Wassers verantwortlich, im Haus übernimmt der Betreiber der Zahnarztpraxis die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserhygiene.
Die gewissenhafte Aufrechterhaltung einer ausreichend hohen Wasserqualität, u.a. auch durch die Durchführung von Wassertests, spielt in der Zahnarztpraxis aufgrund der besonderen Bedingungen eine besonders große Rolle. Es obliegt dem Zahnarzt als Praxisbetreiber, dafür zu sorgen, dass Patienten und Mitarbeiter zu keiner Zeit durch verunreinigtes Trinkwasser aus Dentaleinheiten oder Armaturen gefährdet werden.
Dies gilt auch dann, wenn der Zahnarzt nicht der Besitzer, sondern nur der Mieter der Räumlichkeiten ist. Die Wasserqualität in der Zahnarztpraxis kann sich während des Betriebs ändern und wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst (z.B. durch Kontamination, eingeleitete Desinfektionsmaßnahmen). Nur durch regelmäßig durchgeführte Wassertests kann der Betreiber der Zahnarztpraxis die Wasserhygiene beobachten und auf gegebenenfalls vorhandene Missstände angemessen reagieren.
Was tun bei kritischem Keimnachweis im Wassertest?
Wenn im Hand- und Winkelstück einer Dentaleinheit der Zahnarztpraxis im
Wassertest eine kritische Keimzahl ermittelt wurde, sollte zur
Ermittlung der Ursache und zur Einschätzung des Ausmaßes der Verkeimung
auch der Auslass des Speibeckens und der Zulauf zur Dentaleinheit
mindestumfänglich untersucht werden.
Diese Empfehlungen für
Wassertests gelten insbesondere für Zahnarztpraxen, in denen keine
chirurgischen oder implantologischen Eingriffe vorgenommen und in denen
keine Risikopatienten behandelt werden. Bei der Behandlung von
immunsupprimierten oder CF-Patienten sind für Wassertests gesondert die
Vorgaben des RKI in der Mitteilung zur „Infektionsprävention in der
Zahnheilkunde“ und die „Anforderungen an die Hygiene bei der
medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten“ zu beachten.3
Analyseumfänge im Überblick
| Wassertest/ Parameter | RKI Plus Wassertest | RKI Wassertest | Waschbecken Wassertest | Keimnachweis Wassertest | Medizinprodukte Wassertest |
|---|---|---|---|---|---|
| Keimzahl 36°C | x | x | x | x | x |
| Keimzahl 22°C | x | x | x | ||
| Legionellen | x | x | x | ||
| Pseudomonas | x | x | x | x | |
| Enterokokken | x | x | |||
| coliforme Keime | x | x | x | ||
| E.coli | x | x | x |
Wassertests bei Aufbereitung von Medizinprodukten und Nahrungszubereitung in der Zahnarztpraxis
Wassertests sollten auch durchgeführt werden, wenn in der
Zahnarztpraxis Wasser mit freiem Auslauf aus einem Hahn zur manuellen
Aufbereitung von Medizinprodukten oder anderen Behandlungsverfahren
eingesetzt wird. Hierzu wird die mikrobiologische Untersuchung des
Wassers aus den entsprechenden Zapfhähnen mit dem Umfang Gesamtkeimzahl,
coliforme Keime mit E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken
empfohlen.
Auch wenn das Wasser in der Zahnarztpraxis zur Nahrungs-
oder Getränkezubereitung genutzt wird, muss dieses Trinkwasserqualität
aufweisen. Ergänzend zur Durchführung eines Wassertests auf
mikrobiologische Parameter, sollte zusätzlich auf die Schwermetalle
Blei, Kupfer, Cadmium und Nickel untersucht werden, die durch das
Material der Rohre und Armaturen ins Wasser gelangen können.
Zahnarztpraxen in ganz Deutschland haben bereits unsere Wassertests durchgeführt, u.a. in folgenden Städten:
Aachen, Aschaffenburg, Augsburg, Baden Baden, Bochum, Bonn, Bremen, Chemnitz, Celle, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Eisenach, Erfurt, Erlangen, Essen, Esslingen, Frankfurt, Freiburg, Fulda, Gera, Gütersloh, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Idar-Oberstein, Ingolstadt, Jena, Jülich, Kaiserslautern, Kiel, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Konstanz, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Lüneburg, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Münster, Neuss, Norderstedt, Nürnberg, Oberhausen, Offenburg, Osnabrück, Paderborn, Passau, Plauen, Pforzheim, Primasens, Potsdam, Ravensburg, Reutlingen, Rostock, Rottweil, Riesa, Saarbrücken, Schwäbisch Gmünd, Schweinfurt Siegen, Stuttgart, Schwerin, Strahlsund, Trier, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen, Weimar, Wiesbaden, Witten, Wolfsburg, Worms, Wuppertal, Würzburg, Xanten, Zweibrücken, Zwickau.
Quellen:
1 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde
2 Landeshauptstadt München: Empfehlungen
des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München
zur routinemäßigen Überprüfung der Trinkwasserqualität in
Zahnarztpraxen.
3 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI):Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von Patienten.