In einer Zahnarztpraxis gibt es viele Quellen, die einer hohen Gefahr für die Ansiedlung von Krankheitskeimen ausgesetzt sind. Aus diesem Grund bedarf es einer gewissenhaften Einhaltung hygienischer Maßnahmen, die u.a. in der RKI Richtlinie festgelegt sind.

Dieses Blatt zu „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, die von der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wurde, gibt Empfehlungen für die Desinfektion, Sterilisation und Reinigung von Dentalinstrumenten und sämtlichen Gegenständen in einer Zahnarztpraxis.1
Ein ausgezeichnetes Hygienemanagement reduziert letztlich die Infektionsgefahr für Personal und Patienten erheblich. Die RKI Richtlinie gibt dem Inhaber einer Zahnarztpraxis die nötigen Informationen und Hinweise an die Hand, die zur Umsetzung eines umfassenden Hygieneplans wichtig sind.
Die RKI Richtlinie hilft daher, die vorgeschriebenen, gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes einzuhalten.
Welche Wasserqualität für die Aufbereitung von medizinischen Geräten?
Gemäß RKI Richtlinie muss das Wasser, das zur Aufbereitung der medizinischen Geräte verwendet wird, die mikrobiologischen Parameter erfüllen, die von der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben werden. Eine regelmäßige Wasseruntersuchung in der Zahnarztpraxis gibt hierüber Aufschluss.
Das Wasser, das zur Schlussspülung genutzt wird, muss laut RKI Richtlinie für die Zahnarztpraxis noch weiteren Anforderungen entsprechen:
➥ Es muss frei von fakultativ pathogenen Mikroorganismen sein. Es wird VE-Wasser empfohlen, um Kristallbildungen und Ablagerungen auf den medizinischen Geräten zu vermeiden.
➥ Mikrobiologisch einwandfreies Wasser kann durch den Einsatz eines Wasserfilters erreicht werden. Allerdings sind hierzu die Angaben des Herstellers zu beachten, um eine Verunreinigung des Wassers zu vermeiden.
In einer Zahnarztpraxis gibt es viele Quellen, die einer hohen Gefahr für die Ansiedlung von Krankheitskeimen ausgesetzt sind. Aus diesem Grund bedarf es einer gewissenhaften Einhaltung hygienischer Maßnahmen, die u.a. in der RKI Richtlinie festgelegt sind.

Dieses Blatt zu „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, die von der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wurde, gibt Empfehlungen für die Desinfektion, Sterilisation und Reinigung von Dentalinstrumenten und sämtlichen Gegenständen in einer Zahnarztpraxis.1
Ein ausgezeichnetes Hygienemanagement reduziert letztlich die Infektionsgefahr für Personal und Patienten erheblich. Die RKI Richtlinie gibt dem Inhaber einer Zahnarztpraxis die nötigen Informationen und Hinweise an die Hand, die zur Umsetzung eines umfassenden Hygieneplans wichtig sind.
Die RKI Richtlinie hilft daher, die vorgeschriebenen, gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes einzuhalten.
Welche Wasserqualität für die Aufbereitung von medizinischen Geräten?
Gemäß RKI Richtlinie muss das Wasser, das zur Aufbereitung der medizinischen Geräte verwendet wird, die mikrobiologischen Parameter erfüllen, die von der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben werden. Eine regelmäßige Wasseruntersuchung in der Zahnarztpraxis gibt hierüber Aufschluss.
Das Wasser, das zur Schlussspülung genutzt wird, muss laut RKI Richtlinie für die Zahnarztpraxis noch weiteren Anforderungen entsprechen:
➥ Es muss frei von fakultativ pathogenen Mikroorganismen sein. Es wird VE-Wasser empfohlen, um Kristallbildungen und Ablagerungen auf den medizinischen Geräten zu vermeiden.
➥ Mikrobiologisch einwandfreies Wasser kann durch den Einsatz eines Wasserfilters erreicht werden. Allerdings sind hierzu die Angaben des Herstellers zu beachten, um eine Verunreinigung des Wassers zu vermeiden.