Wasser in der Zahnarztpraxis mit maximal 100 KBE/ml zulässig

Da Wasser aus Dentaleinheiten von Patienten einer Zahnarztpraxis verschluckt wird, sollte es nach Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention mindestens Trinkwasserqualität besitzen.

gesamtkeimzahl-zahnarztpraxis

Dies schließt auch ein, dass pro Milliliter eine Gesamtkeimzahl von nicht mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) im Wasser der Zahnarztpraxis enthalten sein darf. Dieser Wert beruht auf den Angaben der Trinkwasserverordnung.

Wasser in Dentaleinheiten von Zahnarztpraxen überschreitet häufig die empfohlene Gesamtkeimzahl um ein Vielfaches. Dies liegt in erheblichem Maße am Biofilm, einer gallertartigen Schicht, die sich in den Schläuchen der Dentaleinheit bildet und den im Wasser enthaltenen Bakterien ein ausgezeichnetes Habitat bietet.

Im Biofilm sind die Bakterien vor dem Ausschwemmen und sogar vor den meisten Desinfektionsmaßnahmen gut geschützt. Daher kann auch in die Zahnarztpraxis eingeleitetes Wasser von ausreichender hygienischer Qualität nach dem Austritt aus der Dentaleinheit eine Gesamtkeimzahl von mehr als 100 KBE/ml aufweisen. Die Bekämpfung von Biofilmen und die Verhinderung einer Neuentstehung sollte daher unbedingt Teil des Hygieneplans einer Zahnarztpraxis sein.

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Wasser in der Zahnarztpraxis mit maximal 100 KBE/ml zulässig

Da Wasser aus Dentaleinheiten von Patienten einer Zahnarztpraxis verschluckt wird, sollte es nach Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention mindestens Trinkwasserqualität besitzen.

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Dies schließt auch ein, dass pro Milliliter eine Gesamtkeimzahl von nicht mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) im Wasser der Zahnarztpraxis enthalten sein darf. Dieser Wert beruht auf den Angaben der Trinkwasserverordnung.

Wasser in Dentaleinheiten von Zahnarztpraxen überschreitet häufig die empfohlene Gesamtkeimzahl um ein Vielfaches. Dies liegt in erheblichem Maße am Biofilm, einer gallertartigen Schicht, die sich in den Schläuchen der Dentaleinheit bildet und den im Wasser enthaltenen Bakterien ein ausgezeichnetes Habitat bietet.

Im Biofilm sind die Bakterien vor dem Ausschwemmen und sogar vor den meisten Desinfektionsmaßnahmen gut geschützt. Daher kann auch in die Zahnarztpraxis eingeleitetes Wasser von ausreichender hygienischer Qualität nach dem Austritt aus der Dentaleinheit eine Gesamtkeimzahl von mehr als 100 KBE/ml aufweisen. Die Bekämpfung von Biofilmen und die Verhinderung einer Neuentstehung sollte daher unbedingt Teil des Hygieneplans einer Zahnarztpraxis sein.

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Wie wird die Gesamtkeimzahl im Wasser der Zahnarztpraxis bestimmt?

Um eine ausreichend hohe Qualität des Wassers in der Zahnarztpraxis sicherzustellen, empfiehlt das Robert Koch-Institut die jährliche Durchführung einer Wasseruntersuchung im Labor, in der auch die Bestimmung der Gesamtkeimzahl miterfasst ist. Im Labor wird die Gesamtkeimzahl bestimmt, indem 1 ml Wasser auf einen Agar-Nährmedium gegeben und anschließend bei zwei unterschiedlichen Temperaturen (22° und 36°C) bebrütet wird.

➥ Mit der Bebrütung bei 22°C werden Keime bevorzugt, die frei in der Umwelt leben.

➥ Mit der Bebrütung bei 36°C wird die Körpertemperatur warmblütiger Tiere simuliert und somit die Keime, die in deren Fäkalien im Darm vorkommen, bevorzugt.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Konventionsmethode. Anders als der Name vermuten lässt, kann bei dieser allgemeingebräuchlichen Methode nur ein Teil der im Trinkwasser befindlichen Keime nachgewiesen werden. Dies geschieht ungeachtet der Art dieser Keime.

Unter wesentlicher Mitarbeit von Robert Koch stellte man bereits Ende des 19. Jahrhunderts fest, dass bei einer Gesamtkeimzahl unter 100 KBE/ml Wasser für den Menschen kein Infektionsrisiko zu erwarten ist. Dies hat noch heute Gültigkeit, weswegen dieser Wert nach wie vor einer hygienischen Beurteilung des Trinkwassers in der Zahnarztpraxis zugrunde gelegt wird.